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   BGH, 21.06.1951 - IV ZR 33/50   

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https://dejure.org/1951,661
BGH, 21.06.1951 - IV ZR 33/50 (https://dejure.org/1951,661)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1951 - IV ZR 33/50 (https://dejure.org/1951,661)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 (https://dejure.org/1951,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1952, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.03.1934 - V 360/33

    Kann der Notar, durch dessen Versehen eine Hypothek im Grundbuch einen

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - IV ZR 33/50
    Denn sonst würde man sich, wie das Reichsgericht in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, zugunsten der Beachtung irrealer Umstände zu weit von dem Boden wirklicher Gegebenheiten entfernen (RG in JW 34, 1564 = RGZ 144, 80).
  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58

    Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung

    An diese Darlegungs- und Beweispflicht müssen strenge Anforderungen gestellt werden; denn sonst würde man sich "zugunsten der Beachtung irrealer Umstände zu weit von dem Boden wirklicher Gegebenheiten entfernen" (BGH JR 1952, 70, 71; vgl. ferner Urteil des Senats LM § 249 BGB Ba Nr. 12).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Bereits der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 28. Juni 1951 - IV ZR 33/50 - BGHZ 2, 366 - darauf hingewiesen, dass es zweifelhaft sei, ob diese vom Reichsgericht zu § 839 BGB aufgestellten Grundsätze ohne weiteres auch für die Frage entscheidend seien, ob ein Verwaltungsakt wegen Willkür nichtig sei.
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Ein hypothetischer Ursachenverlauf kann nur dann beachtet werden, wenn zur Überzeugung des Tatrichters feststeht, daß die hypothetische Ursache eingetreten wäre und den gleichen Schaden verursacht hätte (vgl Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 - abgedruckt in JR 1952, 70 mit Anm. Neumann-Duesberg: Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 14. Januar 1953 - VI ZR 9/52 - abgedruckt in NJW 1953, 499; Schmidt ArchZivPrax Bd. 152 S 133).
  • BGH, 23.06.1956 - IV ZR 20/56

    Rechtsmittel

    An die Darlegungs- und Beweispflicht des Beklagten müßten insofern, wie das der Senat bereits früher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen hat (JR 1952, 70/71) strenge Anforderungen gestellt werden, weil man sich sonst zugunsten der Beachtung irrealer Umstände zu weit vom Boden wirklicher Gegebenheiten entfernen würde.
  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 123/54

    Rechtsmittel

    Es bedarf hier keines Eingehens auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Problem der hypothetischen Verursachung (vgl. BGHZ 2, 336 [338/339]; 8, 288 [295/296]; 10, 6 sowie Urteile vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 in JR 1952, 70, vom 10. Oktober 1951 - II ZR 70/50 - und vom 18. Oktober 1951 - III ZR 129/50 in MDR 1952, 214).
  • BGH, 18.01.1956 - V ZR 68/54

    Rechtsmittel

    Gleichgültig, ob man in Ansehen des Eintritts des hypothetischen Ereignisses den Beweis "mit Sicherheit" (BGH in JR 1952, 70), den tatsächlichen Beweis (BGHZ 8, 288) oder nur den Nachweis einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (Neumann-Duesberg NJW 1952, 131) fordert, könnte die Frage eines späteren Verlustes des Gerätes der Klägerin infolge des Einmarsches der Russen schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil die Beklagte den Eintritt dieser Gefahr nicht einmal mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit dargetan hat.
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 2/54

    Rechtsmittel

    Soweit das Berufungsgericht den Nachweis gefordert hat, dass der Kraftwagen auf Grund der Anordnungen der französischen Militärregierung mit Sicherheit beschlagnahmt worden wäre, entspricht das einem Rechtssatz, den der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 = JR 1952, 70 aufgestellt hat (vgl. auch das Urteil vom 13. Mai 1953 - VI ZR 5/52 = NJW 1953, 978 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52]).
  • BGH, 17.04.1957 - IV ZB 66/57

    Rechtsmittel

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein hypothetisches Schadensereignis nur dann beachtet werden kann, wenn festgestellt werden kann, daß es wirklich eingetreten wäre (vgl. Urteil des IV. Zivilsenats vom 21. Juni 1951 - IV ZR 33/50 in JR 1952 S. 70 und Urteile des VI. Zivilsenats vom 14. Januar 1953 - VI ZR 9/52 - BGHZ 8, 288 f und vom 13. Mai 1953 - VI ZR 5/52 - BGHZ 8, 6 f [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51]).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 188/51

    Rechtsmittel

    Selbst wenn die Auffassung der Revision richtig sein sollte, dass es sich bei der Frage, ob ein einmal eingetretener Schaden deshalb verneint werden könne, weil derselbe Schaden durch ein anderes späteres Ereignis doch eingetreten wäre, entgegen der vom Bundesgerichtshof bereits vertretenen Ansicht (JR 1952, 70) nicht um eine Frage der Beweislast handeln sollte, das Gericht vielmehr seine Feststellungen gemäss § 287 ZPO frei treffen könnte, so liessen die Ausführungen des Berufungsgerichts doch keinen Rechtsirrtum erkennen.
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